Arbeitsproben

Islam verstehen. Ein praktisches Handbuch. 2013, Paperback. 336 Seiten. ISBN 978-3-942490-11-5

Dieses Buch ist eine fundierte und spannend geschriebene Einführung in die Welt des Islam, illustriert mit Bildern und Karten. Die ersten Kapitel behandeln die Geschichte, von Muhammads Offenbarung bis hin zum „Arabischen Frühling“. Dann geht es um den Koran, die arabische Sprache, Riten und Kulte, das islamische Recht und den Islam in Deutschland. Zum Schluss werden die Leser auf eine Hubschrauber-Rundreise durch den Orient mitgenommen. Die übersichtliche Themenanordnung, die Zusammenfassungen und das umfangreiche Register machen das Buch zu einem nützlichen Nachschlagewerk. „Die jungen und die älteren Menschen, die dieses Buch gelesen haben, werden gefeit sein, den Klischees und Vereinfachungen zu verfallen, die das Stichwort ‚Islam‘ umgeben. Das Buch wird sie freilich auch nicht unkritisch zurücklassen gegenüber vielem, was Muslime selbst in der Gegenwart aus ihrer Religion machen.“ (Professor Udo Steinbach im Vorwort von „Islam verstehen“)

Glenn D. Paige, „Nonkilling. Wissenschaft von der nicht tötenden Gesellschaft“, 2009, 200 S., HWK-Verlag, ISBN: 978-3-937245-02-7. Übersetzt von Anis Hamadeh. Mit einem Vorwort von Professor Ekkehart Krippendorff.

Lektorats-Glossar

für Sachverständige und Lektoren im Familienrecht von Anis Hamadeh, Stand 22.01.2021

Auszüge aus einem 9-seitigen Papier mit 78 alphabetischen Einträgen

„aber“: Ein Aber weist auf einen Widerspruch oder einen Gegensatz hin. Im folgenden Satz ist das Aber in Wirklichkeit ein Und und sollte daher ersetzt werden: „Ob solche Belastungen vorliegen, lässt sich durch psychodiagnostische Gespräche mit den Eltern, aber auch durch informatorische Gespräche feststellen.“

Anglizismen: (…) Wenn ein englisches Fremdwort eine deutsche Entsprechung hat, die in gleichem Maße verständlich ist, ist es natürlich, das Wort aus der Muttersprache zu wählen, z.B.: „entspannen“ statt „chillen“, „prüfen“ statt „checken“, „bemerken, erkennen“ statt „realisieren“, „herunterladen“ statt „downloaden“, „auslösen“ statt „triggern“.

„anscheinend/scheinbar“: „Da habe es Streit gegeben, der scheinbar nicht geklärt worden sei.“ Dieser Satz sagt aus, dass der Streit nur scheinbar nicht und in Wirklichkeit doch geklärt wurde, also das Gegenteil von dem, was hier anscheinend gemeint ist. Wenn etwas den Anschein hat und wohl so ist, schreibt man „anscheinend“, wenn der Schein trügt, „scheinbar“.

Doppelpunkt: Das erste Wort hinter einem Doppelpunkt wird dann und nur dann großgeschrieben, wenn es ein Substantiv ist oder wenn ein vollständiger Satz folgt oder beides.

Doppelte Fragewörter sind nur in Reihungen erlaubt, z.B.: „Wann und wo ist das passiert?“ Grammatisch nicht korrekt sind Wendungen wie: „Wer hat welche Belastungen?“ oder: „Wer macht was?“ Das gilt auch für die entsprechenden Adverben. Statt: „Es komme darauf an, wann der Junge wie viel getrunken habe.“ heißt es richtig: „Es komme darauf an, wann der Junge getrunken habe und wie viel.“

Doppelte unbestimmte Artikel sind meistens nicht korrekt, z.B.: 1) „Eine Missachtung eines erheblichen Kindeswillens kann das Kindeswohl beeinträchtigen.“ -> Die Missachtung. 2) „Bindung meint ein besonderes emotionales Band eines Kindes zu einer Bezugsperson.“ -> „‚Bindung‘ bezeichnet das besondere emotionale Band eines Kindes zu einer Bezugsperson.“

„Elterliche Belastungen“ ist kein richtiges Deutsch, weil ein Adjektiv ein Wiewort ist, das das folgende Substantiv qualifiziert: Wie sind die Belastungen? Sie können chronisch, geringfügig, grauenhaft, schwer, übergreifend, überwindbar, unnötig und unterschätzt sein, aber nicht elterlich oder kindlich. Gemeint sind vielmehr Belastungen der Eltern.

Füllwörter: Wenn das Streichen eines Wortes den Sinn des Satzes nicht verändert, streich das Wort! Achte besonders auf Artikel und: aber, auch („des Weiteren/zudem sind auch“), ausgesprochen, bereits, da („es habe da … gegeben“), dabei, dann, durchaus, es, ganz, ganz klar, gänzlich, geartet, hierbei, mal, regelrecht, richtig („Sie hatte richtig Angst.“), sehr (s. Eintrag), seitens (s. Eintrag), (er) selbst, so, soweit („Die Schwangerschaft sei soweit gut verlaufen.“), wirklich, wohl.

Konjunktiv + Modalverb: Modalverben gehören ans Satzende: „Sie sagte, sie habe das längst erledigen wollen.“ Nicht: „Sie sagte, sie wollte das längst erledigt haben.“

„könnte“: „Eine Mediation könnte die Kooperation fördern.“ Wenn kein besonderer Grund dagegenspricht, ist hier „kann“ richtig, denn „kann“ drückt bereits die – nicht sichere – Möglichkeit einer Sache aus. „Könnte“ ist ein Irrealis: „Eine Mediation könnte die Kooperation fördern, aber die beiden sind nun einmal nicht dazu bereit.“

Relativierungen sind bei Urteilen oft notwendig, es gibt allerdings Fallstricke. „Wahrscheinlich ist davon auszugehen, dass …“ zum Beispiel ist eine doppelte Relativierung, die keinen Sinn ergibt, ebenso Formulierungen wie: „Es zeigte sich, dass … (eine Sache) so schien.“

„-tägig/-täglich“: Es heißt „14-tägliche Treffen“, da „-tägig“ eine Dauer beschreibt (14-tägige Reise), während „‑täglich“ einen Rhythmus bezeichnet, also: 14 Tage lang = 14-tägig; alle 14 Tage = 14-täglich.

„von“: In der Umgangssprache wird der Genitiv oft als „von“ mit Dativ ausgedrückt. In Gutachten ist der Genitiv meistens eleganter. Und kürzer sowieso. 1) „Die Ängste von Frau A“ -> „Frau As Ängste“ 2) „vor dem Wohnhaus von Herrn B“ -> „vor Herrn Bs Wohnhaus“.

Wunsch + Modalverb: „Jenni äußerte den Wunsch, beim Vater lebenzu wollen.“ -> „Jenni äußerte den Wunsch, beim Vater zu leben.“ Wenn der Hauptsatz bereits auf ein Wünschen, Wollen, Dürfen, Können, Sollen, Müssen oder Brauchen hinweist, sind zusätzliche Modalverben im Nebensatz falsch (Pleonasmus). Im Beispiel oben hat Jenni den Wunsch, etwas zu wollen. Das ist irreführend, vor allem im Befund oder gar der Beantwortung der gerichtlichen Fragestellung, wenn es um den so wichtigen Kindeswillen geht.